Sie wollen ein Gewerbe in Deutschland gründen? Dann benötigen Sie einen bestimmten Aufenthaltstitel. Hier können Sie sich über die Voraussetzungen informieren
In Deutschland gibt es zwei Arten der Existenzgründung: in freien Berufen oder als Gewerbegründung. Was für Sie die richtige Art ist, erfahren Sie im Artikel „Gründungsarten“.
Falls Sie ein Gewerbe gründen möchten, beantragen Sie bei der zuständigen Behörde einen „Aufenthaltstitel zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit“. Um diesen zu bekommen, müssen Sie, neben allgemeinen Voraussetzungen, folgende Bedingungen erfüllen und am besten überzeugend in Ihrem Businessplan darstellen:
Wir Beraten und helfen Ihnen bei Ihren Frage, ob Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Ihre Geschäftsidee erfolgreich ist und Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie finanzieren können, können Sie den zunächst auf längstens drei Jahre befristeten Aufenthaltstitel verlängern lassen. Schon nach drei Jahren können Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten, die Sie zu einem zeitlich unbefristeten Aufenthalt in Deutschland berechtigt.
Für den Antrag auf einen Aufenthaltstitel müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen mitbringen:
Am besten reichen Sie außerdem Unterlagen zu folgenden Themen ein:
Wenn Sie ein Visum, eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis beantragen oder verlängern möchten, müssen Sie in der Regel Gebühren zahlen. Wie hoch diese Gebühren sind, hängt von dem Ort, der Dauer und dem Zweck Ihres Aufenthalts ab.
Für eine Aufenthaltserlaubnis erheben die Behörden maximal 100 Euro Gebühren, für eine Niederlassungserlaubnis höchstens 147 Euro. Die Kosten für ein Visum sind grundsätzlich auf 80 Euro begrenzt. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde oder Auslandsvertretung, mit welchen Kosten Sie in Ihrem Fall rechnen müssen.