Sie haben erfolgreich ein Studium im Ausland abgeschlossen? Informieren Sie sich darüber, ob Ihr Hochschulabschluss den deutschen Standards entspricht.
Wenn Sie einen ausländischen Hochschulabschluss haben und in einem reglementierten Beruf (z. B. Arzt oder Rechtsanwalt) in Deutschland arbeiten wollen, brauchen Sie die Anerkennung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses. In unseren Rubriken „Wer benötigt eine Anerkennung“ und „Anerkennungsverfahren“ finden Sie ausführliche Informationen dazu.
Keine Anerkennung brauchen Sie zum Arbeiten, wenn Sie in einem akademischen, nicht reglementierten Beruf, wie zum Beispiel Informatiker, Mathematiker oder Ökonom arbeiten wollen. Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land zum Arbeiten nach Deutschland einwandern wollen, und ein Visum für Deutschland wie etwa die Blaue Karte brauchen, müssen Sie nachweisen, dass ihr ausländischer Hochschulabschluss mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist.
Die Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument, das Ihre ausländischen Hochschulqualifikationen beschreibt und die Ebene des deutschen Bildungsabschlusses benennt, mit dem Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist. Die individuelle Zeugnisbewertung kann bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn angefordert werden. Sie müssen eine individuelle Zeugnisbewertung anfordern, wenn Ihre Hochschule in der Datenbank anabin zwar mit einem „H +“ aufgeführt ist, Ihr Abschluss jedoch nicht aufgeführt ist.
Die individuelle Zeugnisbewertung kann hilfreich sein. Sie bringt Vorteile bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, beim Arbeitsplatzwechsel oder auch bei Gehaltsverhandlungen. Mit der Zeugnisbewertung in deutscher Sprache können Arbeitgeber Ihren ausländischen Hochschulabschluss besser einordnen. Die Zeugnisbewertung kann auch für die Beantragung eines Visums verwendet werden.
Informationen über das Bewertungsverfahren, einschließlich einer Liste der erforderlichen Unterlagen und Kosten, finden Sie hier. Für weitere Fragen zur individuellen Bewertung wenden Sie sich bitte an die ZAB (E-Mail: zabservice@kmk.org).