Arbeitsvertrag

Wenn Sie sich erfolgreich auf einen Job beworben haben, regelt der Arbeitsvertrag die grundlegenden Bedingungen Ihres künftigen Arbeitsverhältnisses. Finden Sie heraus, worauf Sie achten müssen.

In Deutschland ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag Standard. Er sollte Informationen wie das Gehalt und Urlaubstage enthalten. Lesen Sie sich den Vertrag gut durch, bevor Sie ihn unterschreiben. Wenn Sie etwas nicht verstehen, kein Problem: Fragen Sie in der Personalabteilung oder beim Personalverantwortlichen des Unternehmens nach. Achten Sie darauf, dass alle Informationen korrekt sind.

Was in Ihrem Arbeitsvertrag stehen sollte

Ihr Arbeitsvertrag sollte auf jeden Fall folgende Informationen enthalten: 

  • Name und Adresse: Von Ihnen und vom Unternehmen.
  • Vertragsbeginn: Ab welchem Datum sind Sie Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter des Unternehmens (also: Ab wann ist der Vertrag gültig?).
  • Befristung: Gilt Ihr Vertrag nur für eine bestimmte Zeit? Wenn ja: wann endet der Vertrag?
  • Probezeit: Wie lange dauert die Probezeit? Das ist die Zeit, in der Sie oder das Unternehmen den Vertrag relativ schnell wieder beenden können.
  • Arbeitsort: Wo werden Sie arbeiten? Falls Sie an verschiedenen Orten arbeiten werden, sollte das im Vertrag stehen.
  • Tätigkeitsbeschreibung: Was werden Ihre Aufgaben im Unternehmen sein?
  • Arbeitsentgelt (Gehalt): Wie viel Geld werden Sie für Ihre Arbeit bekommen? Gibt es Zuschläge oder Prämien, zum Beispiel an Weihnachten oder für Wochenendarbeit? Wann zahlt das Unternehmen das Arbeitsentgelt – am Ende oder Anfang des Monats?
  • Arbeitszeit: Wie viele Stunden müssen Sie pro Woche arbeiten?
  • Urlaub: Wie viele Tage Erholungsurlaub können Sie pro Jahr nehmen?
  • Kündigungsfristen: Wie lange im Voraus müssen Sie oder das Unternehmen mitteilen, dass das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet werden soll?
  • Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen: Oft gelten neben dem Arbeitsvertrag noch besondere Regelungen. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften haben zum Beispiel in vielen Wirtschaftszweigen Tarifverträge abgeschlossen. Tarifverträge können beispielsweise Arbeitsentgelte oder Urlaubsansprüche regeln. Unternehmen können auch direkt mit ihrem Betriebsrat – als Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – Verträge abschließen. Diese werden Betriebsvereinbarungen genannt. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber danach.


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